Du hast Fragen? Hier gibts Antworten ...

Mitglied der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen kann jeder zwischen 16 und 67 sein - die gesundheitliche Eignung vorausgesetzt. Sicher gibt es für unsere jungen Kamerad*innen unter 18 Jahren Einschränkungen, die durch die Gesetze zum Schutz junger Menschen bestimmt sind (bspw. Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutz-Gesetz) - aber auch das ist ja nur eine Frage der Zeit. Mit erreichen des Höchstalters von 67 Jahren scheiden Feuerwehrleute aus dem aktiven Dienst aus und treten in die Alters- und Ehrenabteilung über. Eine gesetzliche Obergrenze für die Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung gibt es natürlich nicht. Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist jede Frau/jeder Mann willkommen, hat ihren/seinen Platz und wird gebraucht. Wir freuen uns immer wieder über ältere Kamerad*innen, die ihr Wissen an die neuen Mitglieder weiter geben oder bei unterstützenden Tätigkeiten mit anpacken. 

In den meisten Feuerwehren wird die eigentliche Aufnahme an keine Voraussetzungen geknüpft, ABER: um in der Einsatzabteilung mitwirken zu können, braucht man eine entsprechende Ausbildung. Jeder Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, die man natürlich bestehen muss. Zudem müssen Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutztauglichkeit jährlich unter Beweis stellen. Für die Fahrer unserer Einsatzfahrzeuge mit LKW-Führerschein gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. 

In der Freiwilligen Feuerwehr ist jeder Besuch gerne gesehen, unsere Kamerad*innen beantworten Dir gerne Deine Fragen und lassen Dich sicher auch mal mitmachen. So hast Du die Möglichkeit, das "Ehrenamt Feuerwehr", aber auch mal die Kameradinnen und Kameraden kennen zu lernen. Natürlich geht das nur bei Übungsdiensten - "auf Probe" kann man selbstverständlich nicht mit zum Einsatz fahren, da brauchst Du dann schon eine Ausbildung. Bei so einem Schnuppertermin lernst Du aber das Gerätehaus, das Team und vor allen Dingen die Atmosphäre und Stimmung kennen - und darauf kommt es ja am meisten an. Melde Dich bei dem Ortsbrandmeister Deiner Feuerwehr für einen Termin. Deine Feuerwehr für Lüchow-Dannenberg findest Du in unserem Feuerwehrfinder

Natürlich nicht - die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt die jeweilige Samtgemeinde als Träger der Feuerwehr zur Verfügung. Sie besteht aus einem Einsatzanzug (Hose und Jacke), Feuerwehrstiefeln, Handschuhen und dem Feuerwehrhelm. Zusätzlich bekommt jedes Feuerwehr-Mitglied eine Uniformjacke. Atemschutzgeräteträger erhalten zudem Feuerschutz-Kleidung. 

Das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt. Arbeitgeber von Feuerwehrfrauen und -männern bekommen jedoch den Verdienstausfall von der Samtgemeinde erstattet, wenn Mitarbeiter*innen an einem Einsatz oder einem Lehrgang teilgenommen haben. Selbständige bekommen ebenfalls den Verdienstausfall erstattet. Funktionsträger*innen einer Feuerwehr erhalten von dem jeweiligen Träger eine kleine Aufwandsentschädigung. 

Nein, die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist selbstverständlich kostenlos. Die meisten Feuerwehren haben aber einen Förderverein, um die Arbeit der Feuerwehr zu unterstützen - hier wird von den aktiven Mitgliedern meist ein kleiner Obulus erhoben. 

Generell unterscheiden wir zwischen Grundausbildung, technischer Ausbildung und Führungsausbildung. Die Grundausbildung oder Truppfrau- bzw. Truppmannausbildung gliedert sich in zwei Teile - der sog. Truppmann1-Lehrgang wird an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Dannenberg ausgebildet. Im Anschluss daran durchläuft man ein Aus- und Weiterbildungsprogramm, den sog. Truppmann2-Lehrgang. Dies geschieht in erster Linie bei Deiner Ortsfeuerwehr, spezielle Themen werden in Kooperation mit anderen Feuerwehren oder auf Samtgemeinde-Ebene ausgebildet.

Die Technische Ausbildung beinhaltet u.a. die Grundlagenlehrgänge Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker. Aber auch spezielle Lehrgänge, wie bspw. die Arbeit im Chemikalienschutzanzug, können bei der Freiwilligen Feuerwehr besucht werden. Einiges dieser Lehrgänge werden bei uns im Landkreis an der FTZ ausgebildet, andere werden nur an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit ihren Standorten Celle und Loy angeboten.

Die Führungsausbildung beinhaltet einsatztaktische Maßnahmen, Baukunde, Führungslehre, Führungssysteme uvm. Sie befähigt zum Führen und zum Leiten von Einsätzen. Führungslehrgänge werden an der NABK besucht. Wichtig ist: wir legen viel Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, denn nur wer gut ausgebildet ist, kann gut helfen und 112% geben - im Ehrenamt. 

In erster Linie solltest Du Begeisterung für unser Ehrenamt mitbringen und den absoluten Willen, Menschen zu helfen. Für den Einsatzdienst ist eine gewisse technische Affinität von Vorteil, alles weitere wie z.B. Erste Hilfe wird in der Grundausbildung trainiert. Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle Interessenten wichtig, ansonsten kommen die Vorkenntnisse ganz auf die Tätigkeit an, die man ausüben will. In der Freiwilligen Feuerwehr gibt es eine Menge zu tun, da ist jedes Vorwissen gut aufgehoben und wird sinnvoll genutzt. Und was noch nicht vorhanden ist, das lernen wir zusammen. 

Unsere Gesellschaft besteht aus Menschen mit vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen und Herkünften. Bei der Vielzahl an Feuerwehr-Angehörigen kann und soll die Freiwillige Feuerwehr nur ein Spiegel dieser multi-kulturellen Gesellschaft sein. Jeder Mensch, ob Mann ob Frau, ob Christ, Moslem oder Jude kann 112% im Ehrenamt geben. Das ist heute leider noch nicht so, deshalb möchten wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, egal welcher Herkunft, mit unserer Kampagne und unseren Maßnahmen motivieren, sich in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. 

So etwas wie eine Bereitschaft gibt es in einer Freiwilligen Feuerwehr nicht. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag Dienst. Sobald ein Mitglied von einem Einsatz erfährt, ist es verpflichtet daran teilzunehmen. Es spielt hierbei keine Rolle wo sich die Einsatzkräfte gerade befinden: Ob auf der Arbeit, im nächtlichen Schlaf, bei der Gartenarbeit oder beim Einkaufen.

Darüber hinaus gibt es natürlich Ausbildungs- und Arbeitsdienste in den jeweiligen Ortsfeuerwehren und übergeordneten Einheiten - dies regelt dann der Dienstplan und variiert doch sehr. 

Die Alarmierung der Feuerwehr und der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt aus der Rettungsleitstelle. Diese entscheidet aufgrund der Angaben des Melders Art und Umfang der Alarmierung. Grundlage ist hierfür die sog. Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Um keine wertvolle Zeit durch Nachalarmierungen zu verlieren, geht man immer erst einmal vom größten Ausmaß aus. Da sich der Umfang eines Einsatzes oft erst an der Einsatzstelle feststellen lässt, kann es sein, das mehr Einsatzfahrzeuge und -kräfte an der Einsatzstelle sind wie benötigt werden. Gerade am Tage ist es im Landkreis Lüchow-Dannenberg wichtig, "größer" zu alarmieren, da doch viele Kamerad*innen außerhalb arbeiten und eben nicht immer zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass kleinere Ortsfeuerwehren oft einen "Ausrückeverbund" geschlossen haben - hier rücken dann IMMER 2-3 Feuerwehren gleichzeitig aus, um so genügend Personal an der Einsatzstelle zu haben. 

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. In einigen wenigen Städten mit unter 100.000 Einwohnern wird ungeachtet dieser Regelung dennoch eine Berufsfeuerwehr betrieben (bspw. Wismar) Die Größe der Berufsfeuerwehr richtet sich nach der Anzahl der Einwohner der jeweiligen Stadt. Die Berufsfeuerwehr besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die im Schichtdienst eine Feuerwache ständig besetzen, auf Einsätze warten und allgemeine Aufgaben im Rahmen des Wachbetriebes ausüben (z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung). Das ist ihr Beruf, dafür werden sie bezahlt.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben wir ausschließlich Freiwillige Feuerwehren. Unsere Feuerwehrhäuser sind in der Regel nicht besetzt. Nach Eingang eines Notrufes werden wir über die Rettungsleitstelle alarmiert uns begeben uns dann -egal wo wir uns grade befinden- zum Feuerwehrhaus. Dort besetzen wir dann die Fahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Arbeiten wie Fahrzeugwartung, Geräteinstandhaltung und Verwaltung werden uns hier oft durch hauptamtliche Mitarbeiter der Samtgemeinde-Verwaltungen und in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) abgenommen, dennoch bleibt auch für die ehrenamtlichen Kräfte genug zu tun. Freiwillige Feuerwehrleute leisten diesen Dienst für die Gesellschaft ehrenamtlich, werden dafür also nicht entlohnt. 

Das primäre Alarmierungsmittel in Lüchow-Dannenberg ist die Sirene. Diese werden monatlich überprüft, lösen zuverlässig aus und "rufen" die Feuerwehrleute zum Gerätehaus. Zusätzlich sind viele Einsatzkräfte der Feuerwehr mit Digitalen Meldeempfängern ausgestattet. Das sind kleine Geräte, die von der Leitstelle alarmiert werden können. Der Melder signalisiert mittels eines akustischen Signals und Vibration einen Alarm und zeigt auf einem kleinen Display wichtige Informationen zu dem Einsatz an.

Ergänzend werden die Feuerwehrleute in Lüchow-Dannenberg per SMS bzw. eine Alarmierungs-App über einen Einsatz informiert. Führungskräfte erhalten zudem weitere Informationen per E-Mail - dies geschieht alles zeitgleich und nahezu automatisch, sodass keine unnötige Zeit verloren geht. 

Wir verstehen solch kritische Fragen durchaus, möchten aber kurz den Hintergrund erläutern. 

Die Kombination von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn, zeigt unsere Sonder- und Wegerechte an und signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass "höchste Eile" geboten ist. Dies dürfen wir nur, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben dann sofort freie Bahn zu schaffen. Blaues Blinklicht alleine hat lediglich eine warnende Wirkung. Wir sind also gesetzlich verpflichtet, von Anfang bis Ende der Einsatzfahrt Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden. 

Nur so kommen wir sicher und zügig zum Einsatzort, wo unsere Hilfe dringend benötigt wird - wir verwenden die Nacht auch lieber zum schlafen und weniger gern zum "Lärm machen", aber manchmal geht es eben nicht anders. 

Der abgesetzte Notruf wird in der Rettungsleitstelle Lüchow-Dannenberg im Lüchower Kreishaus entgegen genommen. Da wir eine Freiwillige Feuerwehr sind, ist unser Feuerwehrhaus nicht ständig besetzt. Die Alarmierung der Leitstelle erreicht uns Feuerwehrleute also Zuhause, beim Familienessen, im Bett, auf der Arbeit oder auch beim Einkaufen. Notfälle halten sich in der Regel an keinen Zeitplan oder Terminkalender. Wir müssen uns dann so schnell wie möglich  zum Feuerwehrhaus begeben.

Wir haben aber weder Blaulicht noch Einsatzhorn in unseren Privat-PKW's und somit kein Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen uns nicht vorbei lassen oder freie Bahn schaffen. Also halten wir uns an die geltenden Vorschriften. Vom Feuerwehrhaus wird dann gemeinsam mit Feuerwehrfahrzeugen die Einsatzstelle angefahren. Trotz all dieser Umstände gelingt es der Feuerwehr in Lüchow-Dannenberg nach 8-10 Minuten an jeder Einsatzstelle im Landkreis einzutreffen - zumindest mit dem ersten Fahrzeug und den ersten Kräften. Leider kommt es einem wesentlich länger vor, wenn man händeringend auf Hilfe wartet.

Je nach Art des Einsatzes braucht man manchmal gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes eine große Anzahl an Einsatzkräften. So muss die Einsatzstelle gesichert werden, Gerätschaften in Stellung gebracht und Schlauchleitungen verlegt werden. In der Endphase, wenn es um Rückbau- und Aufräumarbeiten geht, werden ebenfalls wieder alle Einsatzkräfte benötigt. Außerdem hat jeder Platz auf dem Fahrzeug eine bestimmte Aufgabe und die Einsatzkräfte werden nur entsprechend ihrer "vorgegebenen" Aufgabe eingesetzt. Gibt es für ein Fahrzeug also keinen Auftrag, verbleiben die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle in Bereitschaft.

Bis die ersten Kräfte vor Ort sind, gehen wir immer vom schlimmsten Fall aus. Erst wenn die ersten Kräfte an der Einsatzstelle angekommen sind und die Lage fachgerecht beurteilt werden konnte, können nachfolgende Kräfte abbestellt oder die Dringlichkeit reduziert werden. So heißt es für uns oft durch die erst-eintreffenden Kameradinnen und Kameraden "keine weiteren Kräfte nötig", woraufhin meist ein "Abbruch für alle anrückenden Kräfte" von der Leitstelle folgt. In dem Moment haben wir natürlich keine Wegerechte mehr und machen die Signalanlage aus, fahren aber u.U. noch weiter, um die Fahrzeuge an einem geeigneten Ort zu wenden. 

Die Sicherung der Straße ist ein Schutz für die Feuerwehleute vor dem fließenden Verkehr. So können wir uns gefahrloser bewegen, um schnell Gerätschaften aus dem Feuerwehrfahrzeug zu entnehmen. Außerdem brauchen einige Feuerwehrfahrzeuge auch in der Breite mehr Platz um arbeiten zu können, z.B. die Drehleiter. Auf Schnellstraßen und Autobahnen dienen die Einsatzfahrzeuge als "Puffer" für den Fall das ein Verkehrsteilnehmer die Unfallstelle zu spät erkennen sollte. Generell regeln nicht Feuerwehrleute den Verkehr, dies ist Aufgabe der Polizei, sie sichert lediglich ihren Einsatzraum.

Ganz klar: JA! Auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) sind Einsatzkräfte befugt, sogar Grundrechte der Bürger einzuschränken, wenn dies zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich ist. Insbesondere geht es dann bspw. um die Unversehrtheit der Wohnung, die Freiheit oder die Freizügigkeit der Person sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Im Klartext: wir dürfen auch ohne Erlaubnis Deine Wohnung betreten, uns u.U. gewaltsam Zutritt verschaffen, wenn es da drin bspw. brennt. 

Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter, sowie Gemeinde- und Kreisbrandmeister werden in das Ehrenbeamten-Verhältnis berufen und können Vollstreckungsaufgaben wahrnehmen - auch Kreisbereitschaftsführer sind sog. Verwaltungsvollzugsbeamte. So können z.B. Platzverweise ausgesprochen oder andere, erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden. 

Früher war die Feuerwehr überwiegend mit dem Löschen von Bränden beschäftigt. Doch im Laufe der Zeit haben sich das Aufgabenfeld und die Zuständigkeit der Feuerwehr stark erweitert. Es werden viele verschiedene Gerätschaften je nach Art des Einsatzes benötigt. Diese können unmöglich auf einem einzigen Fahrzeug verlastet werden, denn das Fahrzeug muss weiterhin schnell und wendig sein, um nahezu überall hinzukommen.